Beratung & Gutachten

Als Vermessungsingenieure prüfen wir, ob es für ein Grundstück bereits einen Bebauungsplan gibt, oder ob Baulasten auf dem Grundstück liegen, inwieweit Grenzabstände für das geplante Gebäude einzuhalten sind. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Bauvorhaben bezgl. Grundfläche, Festsetzungen des Bebauungsplans, Grenzabstände usw. den rechtlichen Vorschriften entspricht. 

Auch beraten wir Sie bei Grundstücksteilungen, ob die Teilung mit dem öffentlichen Baurecht vereinbar ist und vieles mehr. Bei Grenzstreitigkeiten oder zur Beweissicherung erstellen wir für Sie auch qualifizierte Gutachten.

Baurechtliche Beratung

Durch viele baurechtliche Vorschriften gewinnt die baurechtliche Beratung immer mehr an Bedeutung. Das Planungsrecht ist im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bundesweit einheitlich geregelt und es erklärt, wie an welcher Stelle gebaut werden darf. Im Gegensatz dazu regelt das Bauordnungsrecht als Landesrecht vor allem, wie unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer Standards und nachbarschaftlicher Aspekte gebaut werden darf. Als Vermessungsingenieure prüfen wir, ob es für ein Grundstück bereits einen Bebauungsplan gibt, oder ob Baulasten auf dem Grundstück liegen – und unterstützen Sie bei den behördlichen Genehmigungen.

Bestandspläne
Bei Bestandsaufnahmen werden in einem bestimmten Gebiet örtliche Gegebenheiten wie zum Beispiel Böschungen, Mauern, Straßenränder, Laternen, Sträucher und Bäume, Kanaldeckel oder Wasserschieber aufgenommen und in einem Plan dargestellt. Umfang der Aufnahme und Maßstab der Bestandskarte hängen von den Bedürfnissen des Auftraggebers ab und können sehr unterschiedlich sein. Die Übergabe der Bestandskarte kann digital oder als Papierauszug erfolgen.

Planungsrechtliche Beratung

Hierzu prüfen wir: Ist Ihr Bauvorhaben an dem vorgesehenen Standort und in der geplanten Größe realisierbar? Darf mehrgeschossig oder nur eingeschossig gebaut werden? Unterliegt Ihr Vorhaben irgendwelchen Beschränkungen hinsichtlich der Planung? Diese und viele weitere Fragen stehen am Anfang jeder Baumaßnahme. Um die Fragen zu beantworten, ist wichtig zu wissen, ob es für das Grundstück planungsrechtliche Vorgaben gibt, die bei der Planung zu beachten sind. Wenn bereits ein Bebauungsplan vorliegt, ist der planungsrechtliche Rahmen weitestgehend vorgegeben. Anders ist die Grundsituation, wenn kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt und das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Dann kann es schwierig sein, die Baubehörde davon zu überzeugen, dass sich die geplante Baumaßnahme in die Umgebung einfügt. Hierbei unterstützen wir Sie fachkompetent.




Erstellung von Gutachten

Qualifizierte Gutachten ( z. B. für Gerichte und Privatpersonen, bei Grenzstreitigkeiten oder zur Beweissicherung) dienen zur Bewertung von rechtlichen und technischen Sachverhalten. Als Sachverständige erstellen wir Gutachten in Grenz- und Grundstücksfragen auf Anforderung von Gerichten oder auch von Privatpersonen. Ob es sich um Angaben zu einem Grundstückskaufvertrag, um Nachweise zu Grenzüberbauungen oder ähnlichem handelt, mit einem qualifizierten Gutachten geben wir Ihnen die notwendige Sicherheit, die auch vor Gericht Bestand hat.

Ingenieurbüro für Vermessung
– Georg Angres
    (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur)
– B.Sc. Matthias Bronner
    (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur)
Vermessungsbüro HORB am Neckar

Ihlinger Straße 60
72160 Horb am Neckar
Tel.: 07451 / 620090
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