Ingenieurvermessung

Unter Ingenieurvermessung werden alle technischen Vermessungen verstanden, die im Zusammenhang mit der Planung, Absteckung, Aufnahme und Überwachung von Hoch- und Tiefbauten, Ingenieurbauwerken, Straßen und Bahnen, im Maschinen- und Anlagenbau oder auch von Kanälen und Leitungen benötigt werden.

Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure unterstützen wir Sie von der Beratung über die komplette Bauausführung bis hin zur Abnahme des Bauwerkes und stellen mit Hilfe unseres fachlich kompetenten Teams, neuester Instrumententechnik eine präzise und termingerechte Ausführung sicher.

Entwurfsvermessungen

Grundlagenermittlung / Bestandsaufnahmen
Bei Bestandsaufnahmen werden in einem bestimmten Gebiet örtliche Gegebenheiten wie zum Beispiel Böschungen, Mauern, Straßenränder, Laternen, Sträucher und Bäume, Kanaldeckel oder Wasserschieber aufgenommen und in einem Plan dargestellt. Umfang der Aufnahme und Maßstab der Bestandskarte hängen von den Bedürfnissen des Auftraggebers ab und können sehr unterschiedlich sein. Die Übergabe der Bestandskarte kann digital oder als Papierauszug erfolgen.









Geländeaufnahmen

Geländeaufnahmen, Geländeschnitte, Massenberechnungen
Bei der Geländeaufnahme werden auf einem Grundstück tachymetrisch oder mit GPS die wichtigen Geländepunkte höhenmäßig bestimmt. Aus dieser Aufnahme kann man dann an jeder beliebigen Stelle des Grundstücks Geländeschnitte entwickeln und zeichnen. Diese Höhenaufnahme braucht der Architekt bzw. Planer für die Höhenfestlegung des Gebäudes im Gelände. Die Höhenaufnahme kann nachträglich auch dazu benutzt werden, z.B. die Masse des Erdaushubs zu bestimmen.








Amtlicher Lageplan zum Baugesuch

Lagepläne nach Bauvorlagenverordnung
Zu den Bauvorlagen, die mit dem Bauantrag einzureichen sind, gehört auch ein Lageplan. Nach der Bauvorlagenverordnung muss im Lageplan unter anderem dargestellt sein: Der Katastergrundriss mit Grenzen, Gebäuden und Flurstücksnummern, die Festsetzungen des Bebauungsplans, die Darstellung des Bauvorhabens nach bestimmten Zeichenvorgaben, die Darstellung der Entwässerung.
Im Regelfall ist der Lageplan durch einen Sachverständigen zu fertigen.

Ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist kraft seines Amtes Sachverständiger.










Bauvermessung

Abstecken von Bauvorhaben / Angabe von Referenzhöhen bzw. Meterrissen
Beim Abstecken von Bauvorhaben wird die Objektgeometrie in die Örtlichkeit übertragen und markiert. So werden zum Beispiel beim Hausbau die Gebäudeecken auf dem Grundstück abgesteckt und mit Pflöcken gekennzeichnet. In diesem Zusammenhang wird auch noch die Referenzhöhe, die der Architekt oder die Baubehörde festgelegt hat, auf dem Baugrundstück angegeben. Diese Angaben braucht der Aushubunternehmer, damit er weiß, wo er die Baugrube ausheben muss und wie tief.

Einschneiden von Schnurgerüsten
Nach dem Bauaushub wird im Regelfall ein Schnurgerüst erstellt. Auf diesem Schnurgerüst werden vom Vermessungsingenieur die Achsen, bzw. der Hausgrund mit Nägeln markiert. Der Bauunternehmer verbindet die Nägel mit Schnüren oder Drähten und hat damit die Objektgeometrie maßgenau und winkelgerecht vor Ort. Teilweise wird statt dem Einschneiden des Schnurgerüsts auch eine Feinabsteckung gefordert. Hierbei werden die Gebäudeecken mit Bodenpflöcken markiert, auf denen dann mit Nägeln die exakte Lage angegeben wird.

Bestandsvermessung

Topografische Geländeaufnahmen
Bei der Geländeaufnahme werden auf einem Grundstück tachymetrisch oder mit GPS die wichtigen Geländepunkte höhenmäßig bestimmt. Aus dieser Aufnahme kann man dann an jeder beliebigen Stelle des Grundstücks Geländeschnitte entwickeln und zeichnen. Diese Höhenaufnahme braucht der Architekt bzw. Planer für die Höhenfestlegung des Gebäudes im Gelände. Die Höhenaufnahme kann nachträglich auch dazu benutzt werden, z.B. die Masse des Erdaushubs zu bestimmen.

Bestandspläne
Bei Bestandsaufnahmen werden in einem bestimmten Gebiet örtliche Gegebenheiten wie zum Beispiel Böschungen, Mauern, Straßenränder, Laternen, Sträucher und Bäume, Kanaldeckel oder Wasserschieber aufgenommen und in einem Plan dargestellt. Umfang der Aufnahme und Maßstab der Bestandskarte hängen von den Bedürfnissen des Auftraggebers ab und können sehr unterschiedlich sein. Die Übergabe der Bestandskarte kann digital oder als Papierauszug erfolgen.

Leitungskataster
Ein Leitungskataster ist ein Planwerk, in dem die Versorgungs- und Entsorgungsleitungen verzeichnet sind. Heute werden die Katasterpläne mit einem eindeutigen überörtlichen Koordinatensystem mit Angabe ihrer spezifischen Details digital verwaltet. Durch die Einbindung der verschiedenen Leitungssysteme in die amtlichen Karten wird ersichtlich, wo Leitungen im Boden verlaufen und wo nicht. Das gibt Planungssicherheit für Architekten und Bauunternehmen. Wir messen die wichtigsten Punkte am offenen Leitungsgraben und nach Fertigstellung der Baumaßnahmen und übermitteln die Daten unter Beachtung der geltenden DIN-Normen in das entsprechende Informationssystem.

Ingenieurbüro für Vermessung
– Georg Angres
    (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur)
– B.Sc. Matthias Bronner
    (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur)
Vermessungsbüro HORB am Neckar

Ihlinger Straße 60
72160 Horb am Neckar
Tel.: 07451 / 620090
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