Bei Baulandumlegungen (oder auch Bauplatzaufteilungen) werden zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten bebaute oder unbebaute Grundstücke in der Weise neu geordnet, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Die Aufgabe des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ist es, die Gemeinden oder sonstige Träger fachlich zu beraten und die technischen Arbeiten durchzuführen. Die Baulandumlegung ist als gesetzlich geregeltes Bodenordnungsverfahren im Baugesetzbuch (§§ 45 ff. BauGB) geregelt.